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   BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77   

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https://dejure.org/1978,44
BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77 (https://dejure.org/1978,44)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1978 - 1 WB 109.77 (https://dejure.org/1978,44)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - 1 WB 109.77 (https://dejure.org/1978,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - Kapazität des Studienganges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 1
  • NJW 1973, 1812
  • DÖV 1974, 62
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 107.77

    Soldat - Kommandierung - Versetzung - Hochschule der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
    Gegen diese Ablösung vom Studium hat er beim Senat Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, über den noch nicht entschieden ist (1 WB 107/77).

    Danach war die Studienplatzkapazität von 115 Plätzen im Fachbereich Pädagogik zum 1. Oktober 1977 voll ausgeschöpft, so daß zu diesem Zeitpunkt auch bei Bedarf und Eignung ein Wechsel im Studiengang für keinen Offizier möglich war (vgl. Akten 1 WB 107/77 Bl. 75).

  • BVerwG, 13.11.1975 - 1 WB 121.75
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
    Durch Beschluß vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75 (DVBl 1976, 339 [BVerwG 13.11.1975 - I WB 121/75]) - hat der Senat dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stattgegeben und den BMVg verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache zum Studium an einer Hochschule der Bundeswehr zu kommandieren.

    Wenn der Senat auch diese Beurteilung nicht zum Anlaß genommen hat, dem Antragsteller die zugesagte Zulassung zum Studium überhaupt zu versagen (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. November 1975 - 1 WB 121/75 - Beschlußausfertigung S. 11), so kann sie sehr wohl bei der Entscheidung darüber berücksichtigt werden, ob dem Antragsteller ein Wechsel des Studiengangs zu gestatten ist, der das Studium um ein volles Jahr verlängert und ihn für diese Zeit vom Truppendienst fernhält.

  • BVerwG, 06.12.1977 - 1 WB 78.77

    Bundeswehr-Hochschule - Fachbereichswechsel - Wechsel des Studienganges - Bindung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
    Auch damals galten die nicht zu beanstandenden Richtlinien vom 26. Mai 1976, nach denen bei mangelnder Kapazität im erstrebten Studiengang die freien Studienplätze nach einer Eignungsreihenfolge zu vergeben sind (Nr. 10 a.a.O. - vgl. dazu BVerwG Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 1 WB 78/77).

    Da die Verweigerung des Wechsels des Studiengangs sowohl zum 1. Oktober 1976 als auch zum 1. Oktober 1977 Rechtens war, liegen keine rechtlichen Fehlhandlungen vor, die den BMVg verpflichten könnten, insoweit von den Richtlinien abzuweichen (vgl. BVerwG Beschluß vom 6. Dezember 1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.1977 - 1 WB 108.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
    Nachdem der Senat durch Beschluß seines Vorsitzenden vom 20. Mai 1977 (1 WB 108/77) die aufschiebende Wirkung des gegen die Ablösung vom Studium gerichteten Antrags auf gerichtliche Entscheidung bis zum Ablauf des Tages, der vom Fachbereich Elektrotechnik der Hochschule der Bundeswehr in H. zur Teilnahme des Antragstellers an der zweiten Wiederholungsprüfung im Fach Physik bestimmt werde, angeordnet hatte, unterzog sich der Antragsteller dieser Prüfung am 24. Juni 1977 erfolglos.

    Die Ablösung vom Studium ist zwar nach der Erledigung des in seiner Wirkung auf den Zeitpunkt der zweiten Wiederholungsprüfung begrenzten Beschlusses des Senats vom 20. Mai 1977 (1 WB 108/77) vollziehbar und vollzogen.

  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
    Dabei ist davon auszugehen, daß einmal der BMVg in seinem Zwischenbescheid vom 29. November 1976 erklärt hat, daß die Überschreitung von Fristen die Entscheidung über den Fachbereichswechsel nicht beeinträchtigen werde, und daß zum anderen der Antragsteller den Zeitverlust nicht zu vertreten hat, der durch die Diskrepanz zwischen der Antragstellung im Dezember 1975 und der sachlichen Bescheidung des Antrags im März 1977 entstanden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 1. April 1976 - 1 WB 98/74).
  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
    Die Rechtswidrigkeit der Verweigerung des Wechsels des Studiengangs kann nicht damit begründet werden, daß die rechtsbeständige Einsteuerung in den Studiengang Elektrotechnik rechtswidrig gewesen sei (vgl. BVerwG Beschluß vom 23. Februar 1972 - 1 WB 1/70).
  • BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 124.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
    Es ist nicht zu beanstanden, wenn für die einzelnen Studiengänge eine Begrenzung der Studienplätze erfolgt und ein Wechsel des Studiengangs davon abhängig gemacht wird, ob die Kapazität des Studiengangs, in den gewechselt werden soll, noch nicht erschöpft ist (vgl. etwa BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1978 - 1 WB 124/77).
  • BVerwG, 08.12.1976 - 1 WB 124.75

    Zulassung zum Studium an der Bundeswehrhochschule - Zusicherung eines Studiums an

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
    Nachdem der Senat den BMVg durch Beschluß vom 8. Dezember 1976 endgültig verpflichtet hatte, den Antragsteller vom 1. Oktober 1976 an zum Studium an einer Hochschule der Bundeswehr zuzulassen (1 WB 124/75), wurde der Antragsteller mit dem 1. Januar 1977 zum Studium der Elektrotechnik an die Hochschule der Bundeswehr nach H. versetzt.
  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 41.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Materielle Rechtskraft - Zweitbescheid

    Über den vorliegenden Verpflichtungsantrag ist grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Antragsteller den inzwischen eingetretenen Zeitverlust möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang zu vertreten hat (vgl. BVerwGE 63, 1 f [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77] m.w.N.).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Über das Begehren des Antragstellers als Verpflichtungsantrag ist nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu befinden (BVerwGE 63, 1).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Soweit der Antrag ein Verpflichtungsbegehren enthält, ist er grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]; 76, 243, 245) [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82].
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